Der standardmäßige Aufbau einer Verkehrsfläche erfolgt im Rahmen der Planung und der Projektierung und Erhaltung gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen [FGSV, 2012]. Abweichende Regelungen, wie z.B. rechnerische Dimensionierungen, sind dem Einzelfall vorbenommen.

Dabei werden Verkehrsflächen entsprechend ihrer Beanspruchung aus dem Verkehr den Belastungsklassen Bk 0,3 bis Bk 100 zugeordnet. Kommunale Straßen und Verkehrsflächen entsprechen oftmals den Belastungsklassen Bk 0,3 bis BK 3,2 (dimensionierungsrelevante Beanspruchung B bis max. 3,2 Mio. äquivalente 10 t-Achsübergänge).

Die Eigenschaften der zu verwendenden Straßenbaustoffe sind je nach Bauweise – Asphalt-, Beton-, Pflaster- /Platten- oder ungebundener Deckschichtbauweise – in weiteren Regelwerken der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) für den Straßenbau enthalten.

Für den Bereich der Erdbaus gelten die  „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau [FGSV, 2012]. Für Straßenbaustoffe gibt es daher ein geschlossenes Regelwerkssystem, welches auch die Güteüberwachung mit beinhaltet.

Im straßenbautechnischen Regelwerk sind die Belange des Straßenbegleitgrüns i.d.R. nicht enthalten. Spezielle Regelwerke der FGSV, z.B. zur Straßenbepflanzung [FGSV, 2006] oder der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) schließen diese Verbindung zum Straßenbegleitgrün.

 

Regelwerke

[FGSV, 2012] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsfläche – RStO 12, Ausgabe 2012.
[FGSV, 2017] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau – ZTV E-StB 17, Ausgabe 2017.
[FGSV, 2006] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Hinweise zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten, Ausgabe 2006.